21.06.2017

Zur Rose darf an die Börse

Frauenfeld TG - Die Online-Apotheke Zur Rose kann ihren geplanten Börsengang realisieren. Die Aktionäre haben bei der Generalversammlung entsprechende Anträge des Verwaltungsrates angenommen.

Die Aktionäre von Zur Rose haben bei der Generalversammlung zwei Anträgen im Zusammenhang mit dem Börsengang mit grosser Mehrheit zugestimmt, wie es in einer Medienmitteilung heisst. Einerseits wurde die Schaffung von Aktienkapital über 12.474.159,25 Franken genehmigt. Das entspricht 50 Prozent des bestehenden Aktienkapitals. Andererseits wurde die für den Börsengang notwendige vollständige Revision der Statuten bestätigt.

Die Online-Apotheke aus der St.GallenBodenseeArea will mit dem Erlös aus dem Börsengang „die sich im Markt bietenden Wachstumschancen forciert nutzen, um ihre starke Stellung im europäischen Arzneimittelversand weiter auszubauen“. Zur Rose führt zwei Aspekte als potenzielle Wachstumstreiber für das Unternehmen an. Einerseits die zunehmend alternden Gesellschaften in den Märkten Deutschland – über die Marke DocMorris – und Schweiz. Andererseits die Digitalisierung, die im Gesundheitswesen noch nicht stark ausgeprägt ist, wodurch Wachstumspotenzial entsteht.

Nur wenn die Kapitalerhöhung im Rahmen des Ganges an die SIX Swiss Exchange auch vollzogen wird, werden die Satzungsänderungen auch in Kraft treten. jh